Blankocheck für die EU laut ESM Vertrag

by Markus Trauernicht on 15/09/2011

Die Zahlungen der Mitgliedsländer sind buchstäblich unlimitiert!

Kurz vorweg: ESM = Europäischer Stabilitätsmechanismus = Euro-Rettungsschirm

  • Der ESM soll ab Mitte 2013 den EFSF (Europäische Finanz-Stabilitätsfazilität) ersetzen.

Das kann doch nicht wahr sein: Keine Partei hat es bisher nötig gehabt, den Entwurf des ESM ins Deutsche zu übersetzen. Jedenfalls habe ich nichts gefunden. Und da viele deutsche Politiker grottenschlecht im Englischen sind, sind die offensichtlich noch gar nicht darüber informiert, welche Inhalte dieser Vertrag beinhaltet.

(Das sind unsere Vertreter!)

Hier also der Entwurf des ESM = Europäischer Stabilitätsmechanismus

 

(Nachtrag 2-11-2011, hier der neue Link zum Entwurf des ESM = Europäischer Stabilitätsmechanismus)

Darin enthalten:

Vertragliche Verpflichtung zum Blankocheck für den ESM:

Artikel 9, Paragraph 3: „Die Mitgliedsländer verpflichten sich dazu, unwiderruflich und ohne Bedingung jede Summe in den ESM zu zahlen, wenn der Direktor des ESM dies verlangt. Die Zahlung muss innerhalb 7 Tagen geleistet werden.“

“The Managing Director shall call authorised unpaid capital in a timely manner if needed to avoid the ESM being in default … ESM Members hereby irrevocably and unconditionally undertake to pay on demand any capital call made on them by the Managing Director pursuant to this paragraph, such demand to be paid within seven days of receipt.

  • Sollte ein Staat der nicht zahlen können, verliert sein Stimmrecht, bis er seine Schulden beim ESM beglichen hat.

Artikel 4, Paragraph 7: If any ESM Member fails to pay any part of the amount due in respect of its obligations in relation to paid-in shares or calls of capital under Articles 8, 9 and 10, or in relation to the  reimbursement of the financial assistance under Article 14 or 15, such ESM Member shall be unable, for so long as such failure continues, to exercise any of its voting rights. The voting thresholds shall be recalculated accordingly.

  • Sollte ein Staat nicht in der Lage sein zu zahlen, müssen die anderen Staaten dessen Teil übernehmen. (Artikel 21, Paragraph 2).
  • Deutschland muss dabei 27,1464% der jeweiligen Zahlungsverpflichtungen aufbringen. (Anhang 1, des ESM Entwurfs).

Da dieser Vertag übergeordnet ist, wäre dies gleichermaßen eine Legitimation zu Zwangsenteignungen um diese Zahlungen zu leisten. Jedenfalls sieht das rechtlich schwer danach aus.

Es sind darin noch dermaßen viele weitere Anti-Demokratische Regulierungen enthalten. Lesen Sie selber nach.

Markus Trauernicht

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